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Gebäudereiniger wehren sich gegen zusätzliche Belastungen



Entgegen der Zusage, einfache personalintensive Dienstleistungen zu fördern und damit den Arbeitsmarkt für gering qualifizierte Menschen zu unterstützen, erhöht die Bundesregierung die Lohnzusatzkosten für Arbeitgeber bei den so genannten Mini-Jobs um weitere 20 Pro­zent. Im Gebäudereiniger-Handwerk, in dem rund 850 000 Menschen beschäftigt sind, überwiegend im gering qualifizierten Bereich, führt dies erneut zu einer dramatischen Kosten­steigerung. Nach dem Vorziehen der Sozialversicherungsbeiträge in diesem Jahr, um Liquidität für die Bundeskassen zu erzielen, werden den Unternehmen des Gebäudereiniger-Handwerks innerhalb eines halben Jahres erneut gesetzliche Zusatzkosten aufgezwungen, die weder in der Kurzfristigkeit noch in der Höhe verkraftet werden können. Selten lagen politischer Anspruch – Senkung der Lohnzusatzkosten, Förderung gering qualifizierter Menschen, Stabilisierung tariflicher Strukturen – und Wirklichkeit so weit auseinander.

 

Die Arbeitslosigkeit im gering qualifizierten Bereich ist anerkannter Maßen hoch. Einerseits werden verschiedenste Subventionierungsmaßnahmen diskutiert, andererseits wird dieser Arbeitsmarktbereich systematisch zusätzlich belastet und erschwert. „Wir wollen keine Lohn­sub­ventionen oder ähnliche Unterstützungen, uns reicht, wenn wir nicht überpropor­tional ohne sachlichen Grund belastet werden“ sagte Paul Neiß, Obermeister der Gebäudereiniger-Innung Koblenz. Es ist absurd, wenn einerseits verschie­denste Kombilohnmodelle und Subventionen diskutiert werden, andererseits systematisch einfache Tätigkeiten durch gesetzliche Abgaben und zusätzliche Vorauszahlungen verteuert werden. Schon heute sind für Arbeitgeber die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse unter dem Aspekt der Sozialversicherung die teuersten Arbeitsverhältnisse. Die gleichen Arbeitsverhältnisse werden im Privathaushalt mit 12,5 Prozent Abgaben belegt, in der gewerb­lichen Wirtschaft zukünftig mit 30 Prozent. Das Gebäudereiniger-Handwerk, das durch allgemeinverbindliche Tarifverträge die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter absichert, kann nicht, wie in der Gesetzesbegründung von der Bundesregierung indirekt vorgeschlagen wird, die Bruttolöhne um diese Zusatzbelastungen senken.

 

„Wir fordern die Bundesregierung zur Einhaltung Ihrer Zusagen auf. Es darf zu keiner weiteren Erhöhung der Lohnzusatzkosten gerade im Bereich gering qualifizierter Menschen kommen, wenn deren Arbeitsplätze gesichert werden sollen!“ so der Appell von Obermeister Paul Neiß.

 

 

 

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