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Fachkräfte gewinnen mit betrieblichen Zusatzleistungen



Geeignete und motivierte Fachkräfte warten nicht an jeder Straßenecke, und im Zuge der gesellschaftlichen Entwicklung werden diese zunehmend zu einer seltener werdenden Spezies. Mitarbeiter wollen zudem nicht nur ge- sondern auch umworben sein. Sie achten nicht nur darauf, dass die Bezahlung stimmt, sondern vermehrt auch auf Zusatzleistungen ihres Arbeitgebers.

Dabei haben auch mittelständische Betriebe verschiedene Möglichkeiten, um bei Mitarbeitern und Bewerbern zu punkten. Hierauf macht die SIGNAL IDUNA im Rahmen ihrer Kampagne „Belegschaft versorgen“ aufmerksam, die wichtige Produkte im Rahmen der betrieblichen Versorgung bündelt.

Mit dem Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) beispielsweise verschaffen sich Arbeitgeber Vorteile beim Wettbewerb um Fachpersonal. Alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung für eine bAV. Die Beiträge werden von den Bruttobezügen einbehalten und vom Arbeitgeber beispielsweise in eine Direktversicherung eingezahlt. Der Arbeitgeber profitiert von der verwaltungsarmen und unkomplizierten Handhabung. Wenn er zudem einen Zuschuss zur Versorgung zahlt, wird er nicht nur seiner sozialen Verantwortung besonders gerecht, sondern fördert auch die Motivation der Arbeitnehmer und ihre Bindung an den Betrieb.

Insbesondere kleine und mittlere Betriebe sollten auch über eine betriebliche Gruppenunfallversicherung nachdenken. Diese ist ab drei versicherten Personen, zu denen auch der Arbeitgeber selbst gehören kann, abzuschließen. Die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung ergänzt den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, der zudem erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent greift. Die private Unfallversicherung erbringt ihre Leistungen ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent und schützt auch in der Freizeit – rund um die Uhr und weltweit.

Schließlich kann auch die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung (bKV) ein attraktives betriebliches Zusatzangebot sein Mit einem Kollektivvertrag lässt der Arbeitgeber seine Mitarbeiter von einer umfangreichen Gesundheitsvorsorge profitieren. Die Tarif-Bausteine lassen sich dabei miteinander kombinieren: von Vorsorgeleistungen, wie Schutzimpfungen, über Akutleistungen nach Unfällen bis hin zu umfangreichen Leistungen beim Zahnarzt.

Seit Januar 2015 können Arbeitgeber die Kollektivverträge und die mitversicherten Mitarbeiter einfach und sicher über das Arbeitgeberportal verwalten. Die Leistungsabrechnung erfolgt direkt und datensicher zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Versicherten. Damit entstehen dem Arbeitgeber auch kein höherer Aufwand oder zusätzliche Belastungen, wenn der versicherte Mitarbeiter seine bKV in Anspruch nimmt. Seit dem 1. Januar 2015 haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, gegen eigenen Beitrag den Versicherungsschutz für sich und ihre Angehörigen um weitere Leistungsbausteine zu erweitern.

Weitere Informationen gibt es beispielsweise online unter www.belegschaftsversorgung.de.

 

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